Die Finanzierung: 
GmbH-Token als Anteile

Ein Beteiligungsmodell was so innovativ ist, wie EINO selbst. Wir nutzen eine moderne, rechtssichere Struktur: Tokenisierte GmbH-Anteile. Direkt von zu Hause, ohne Notar!

Digitales Wertrecht

...das den wirtschaftlichen Erfolg der EINO world GmbH abbildet - statt einer volatilen Kryptowährung!

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Virtuelle Anteile? Passen zu unserer DNA!

Digitale Token (virtuelle Anteile) bilden Beteiligungen in Form von vertraglichen Genussrechten auf der Blockchain ab. Sie gewähren ein Recht auf Teilnahme am wirtschaftlichen Erfolg (Dividenden, Exiterlöse, Liquidationserlöse) und sind wirtschaftlich mit echten Gesellschaftsanteilen vergleichbar. Ein Notaraufwand entfällt

Die Rechte sind durch Investmentverträge und eine öffentliche Zusage ("Auslobung" nach § 657 BGB) untrennbar verbunden und abgesichert. Gemanagt wird dies alles auf der hierauf spezialisierten Plattform tokenize.it.

Dieses Modell bietet nicht nur Transparenz, Fälschungssicherheit und digitale Übertragbarkeit - es ist auch  BaFin-konform und wird bereits von institutionellen Investoren wie dem High-Tech Gründerfonds genutzt.

Wie wir es tun

  • Was? Privates Fundraise.
  • Wo? Tokenize.it
  • Wer? Business-Angel-Mindset.
  • Wie? GmbH-Token.
  • Warum? Geschwindigkeit.

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Du fragst. Wir antworten.

Wie verhält es sich mit Dividenden & Exit-Erlösen?

Die virtuellen Anteile bringen für dich als Investor bestimmte wirtschaftliche Rechte (Genussrechte) mit sich. Im Folgenden werden diese einzelnen Rechte näher erläutert - auch mit Beispielzahlen.

Dividenden

Dividenden dienen dazu, Investoren am laufenden Gewinn eines Unternehmens zu beteiligen. Damit Dividenden ausgeschüttet werden können, ist zunächst ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, der die Gewinnverwendung für ein Geschäftsjahr regelt.

Im Falle virtueller Anteile muss nachgewiesen werden, dass deren Halter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesellschafterbeschlusses Eigentümer dieser Anteile waren. Nur Halter, die die virtuellen Anteile zu diesem Zeitpunkt in ihrer Wallet hielten, sind dividendenberechtigt.

Zur eindeutigen Identifizierung wird ein “Snapshot” aller Wallets erstellt, die die virtuellen Anteile zum Zeitpunkt der Beschlussveröffentlichung halten. Dieser Snapshot kann durch einen Admin des Unternehmens-Accounts erzeugt werden. Automatisch wird dabei ein zusätzlicher Smart Contract erstellt, auf den die auszuschüttenden Dividenden eingezahlt werden. Die berechtigten Investoren können sich einloggen und ihre Dividenden direkt aus dem Smart Contract abheben.

Rechenbeispiel - Formel: GBA = GR / VGK * VG

  • GBA = Gewinnbeteiligungsanspruch (gesuchte Zielgröße)
  • GR = Anzahl der Genussrechte (virtuelle Anteile)
  • VGK = virtuelles Gesamtkapital (Summe aller Anteile: Gesellschafter + Investoren + virtuelle Anteile)
  • VG = verfügbarer Gewinn (laut Gesellschafterbeschluss)

Beispiel:
Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 €, verteilt auf zwei Gesellschafter, und zusätzlich 5.000 virtuelle Anteile ausgegeben. Der Gesellschafterbeschluss sieht vor, 100.000 € auszuschütten. Eine Investorin hält 1.000 virtuelle Anteile.

  • GR = 1.000
  • VGK = 30.000 (25.000 + 5.000)
  • VG = 100.000 €
  • Ergebnis: 3.333,33 € Dividende für die Investorin.

Liquidationserlöse

Wird ein Unternehmen liquidiert (z. B. durch Insolvenz), erhalten Gesellschafter und Halter virtueller Anteile mit Gewinnbeteiligungsrechten einen Liquidationserlös entsprechend ihrer Beteiligung.

Zunächst müssen jedoch alle Verbindlichkeiten des Unternehmens bedient werden. Erst nachrangig erfolgt die Auszahlung an Gesellschafter und Inhaber virtueller Anteile. Die Berechnung folgt dem gleichen Prinzip wie bei Dividenden.

Exit-Erlöse

Im Falle eines Exits haben Halter virtueller Anteile drei Jahre Zeit, ihre Anteile zurückzugeben und anteilig aus der Exit-Summe ausbezahlt zu werden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung des Exits (z. B. auf der Unternehmenswebsite).

Ein Exit liegt vor, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Verkauf oder Transfer von mehr als 50 % des Stammkapitals
  • Verkauf von mehr als 50 % der materiellen oder immateriellen Vermögenswerte zu Verkehrswerten
  • Durchführung einer Anteilsumwandlung, Fusion oder Transformation
  • Börsengang des Unternehmens

Rechenbeispiel - Formel: P = GRE / VSK * RP

  • P = angestrebter Exit-Erlös
  • GRE = Gesamtnennbetrag aller Genussrechte (Anzahl der virtuellen Anteile zum Zeitpunkt des Exits)
  • VSK = virtuelles Stammkapital (analog zum VGK bei Dividenden)
  • RP = Rückzahlungsbetrag nach Abzug von Liquidationspräferenzen

Die technische Abwicklung erfolgt ähnlich wie bei Dividenden: Statt eines Snapshots werden die zurückgegebenen virtuellen Anteile berücksichtigt. Diese werden anschließend vernichtet

Wie ist die rechtliche Funktionsweise dieses Modells?

Neben der technischen Basis bringen die virtuellen Anteile rechtliche Besonderheiten mit sich, die ihre Halter wirtschaftlich den “echten” Gesellschaftern gleichstellen.

Sie gewähren ein Recht auf Teilnahme am wirtschaftlichen Erfolg des Startups – hierzu zählen Exiterlöse, Liquidationserlöse und ausgeschüttete Dividenden. Damit sind die virtuellen Anteile wirtschaftlich mit echten Gesellschaftsanteilen vergleichbar. Zusätzlich verfügen die Investoren über ein beschränktes Informationsrecht, das typischerweise durch Jahresabschlussberichte erfüllt wird.

Im Vergleich zu klassischen GmbH-Anteilen entfällt der Notaraufwand. Die Token können unkompliziert zwischen Wallets transferiert werden, wodurch ihre Handelbarkeit erheblich erleichtert wird.

Die virtuellen Anteile und ihre Rechte sind durch die bereitgestellten Investmentverträge und die sogenannte “Auslobung” untrennbar miteinander verbunden. Die Auslobung ist ein in § 657 BGB verankertes Rechtsgeschäft und stellt eine öffentliche Zusage dar, die die Rechte der virtuellen Anteile absichert. Durch die Veröffentlichung dieser Auslobung (z. B. auf der Unternehmenswebsite) wird sichergestellt, dass alle Investoren die gleichen Rechte erhalten und Transaktionen auf dem Zweitmarkt jederzeit rechtskräftig übertragbar sind.

Wie konkret ist die technische Funktionsweise des Modells?

Token sind digitale Einheiten, die auf einer Blockchain erstellt werden, um Beteiligungen an Unternehmen in Form von vertraglichen "Genussrechten” abzubilden. Ziel ist es, Investoren (VCs, Business Angels, Kleinanlegern) den Zugang zu Investments zu erleichtern und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, an einem Jungunternehmen wie EINO zu partizipieren.

Aufgrund der Eigenschaften der Blockchain-Technologie sind die virtuellen Anteile eindeutig und fälschungssicher. Damit eignen sie sich hervorragend für die digitale Abbildung von Genussrechten an Unternehmensbeteiligungen. Zudem können sie leicht zwischen verschiedenen Wallets transferiert werden, was ihre Handelbarkeit im Vergleich zu traditionellen Beteiligungen erheblich verbessern kann.

Die Token werden über von Tokenize.it bereitgestellte Smart Contracts erstellt (“Minting”) und basieren auf dem ERC20-Standard. Dadurch sind sie mit praktisch allen Wallets im Ethereum-Ökosystem kompatibel. Alle Smart Contracts sind Open Source und wurden durch spezialisierte Unternehmen in Audits geprüft.

Auf welche Weise kann ich mein Geld einzahlen?

Bezahlung der Investition: Anleger können per Banküberweisung (SEPA) oder in Kryptowährungen (EUROC, USDC) bezahlen.

EINO bietet dieses Modell aktuell als sogenanntes "Private Fundraising" an. Ggf. wechseln wir zu einem späteren Zeitpunkt auf das Modell des "Public Fundraise". In einem solchen Fall kann dann nur per Banküberweisung oder per EURe (Gnosis chain) bezahlt werden.

Kann ich meine Anteile handeln?

Die virtuellen Anteile sind grundsätzlich zwischen Wallets im Ethereum-Ökosystem frei handelbar. Alle Wallets, die mit ERC20-Token kompatibel sind, können virtuelle Anteile senden und empfangen.

Im Smart Contract der virtuellen Anteile können jedoch Einstellungen vorgenommen werden, die die Handelbarkeit einschränken.

  • Die Allowlist
    legt fest, welche Ethereum-Adressen berechtigt sind, virtuelle Anteile zu empfangen oder zu versenden (Whitelist).
  • Die Lockup Period
    definiert einen Zeitraum, der ablaufen muss, bevor virtuelle Anteile gehandelt werden können.

Zur Wahrung der Transparenz sollten Investoren stets vorab über mögliche Einschränkungen in der Handelbarkeit informiert werden.

Für die Zukunft (Q1 2026) plant Tokenize.it die Bereitstellung eines Sekundärmarktes, auf dem alle ausgegebenen virtuellen Anteile gehandelt werden können – sofern keine Handelsbeschränkungen bestehen.

Wie steht es mit der Sicherheit?

Die virtuellen Anteile basieren auf dem ERC20-Standard der Ethereum-Blockchain und sind durch diese abgesichert.

Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenstruktur, die über Konsensmechanismen Transaktionen unveränderbar und fälschungssicher speichert.

Damit ist es erstmals möglich, [fälschungssichere digitale Abbilder (Token)] zu schaffen, die einfach übertragbar sind – ohne dass eine zentrale Instanz erforderlich ist. Diese Eigenschaften eignen sich besonders, um Unternehmensanteile sicher digital abzubilden.

Um mit den Token interagieren zu können, benötigen Nutzer eine digitale Geldbörse (“Wallet”). Bekannte Wallets, die mit dem Ethereum-Ökosystem kompatibel sind, sind beispielsweise MetaMask und Coinbase Wallet.

Die Verwendung einer eigenen Wallet setzt grundlegende Kenntnisse über deren Sicherheit und die Funktionsweise einer Blockchain voraus. Für Nutzer ohne Vorerfahrung bietet Tokenize.it einen einfachen Login: Im Hintergrund wird automatisch eine sichere Web3-Wallet erstellt, die über das Dashboard gesteuert und zur Verwaltung der virtuellen Anteile genutzt werden kann.

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