Deine Chance: Einstieg in sehr früher Phase

Nachdem die schwierige Arbeit bereits getan ist - profitiere vom vollen Wachstumspotential eines etablierten Privatunternehmens in einem nahezu grenzenlosen Zukunftsmarkt

100% in die Entwicklung

Dein Investment fließt zu 100% in den EINO AI Core und damit in die Transformation hinein ins nächste Level

Bewiesene Marktrelevanz

Wir investieren nicht in eine Idee, sondern in bewiesene Marktrelevanz. Das Risiko des Markteintritts ist nicht da

Idealer Zeitpunkt

Chance, vor dem technologischen Sprung und der damit verbundenen Wertsteigerung einzusteigen

Ideales Timing

Das Timing für die Expansion von EINO ist strategisch ideal. Wir agieren in einem Marktumfeld, das von unumkehrbaren makroökonomischen Kräften geprägt ist. Der Fachkräftemangel, die Normalisierung von Remote- und Hybrid-Arbeit und der
strategische Imperativ zur Steigerung der unternehmerischen Resilienz zwingen Unternehmen, ihre Abhängigkeit von einzelnen Wissensträgern radikal zu reduzieren. EINO ist die logische Antwort auf diese Herausforderungen.

Innovatives Beteiligungsmodell.

Für die Finanzierung des EINO AI Core setzen wir auf eine moderne, digitale Struktur: tokenisierte GmbH-Anteile. Diese Entscheidung ist jedoch nicht nur finanzieller, sondern vor allem strategischer Natur. Die Entwicklung eines intelligenten AI Core erfordert die „Schwarmintelligenz“ seiner Nutzer. Ein community-zentriertes Finanzierungsmodell ist daher die logische Konsequenz unserer Produktvision: Wir binden genau die Menschen als Miteigentümer ein, die den AI Core durch ihre Interaktionen trainieren und am meisten von ihm profitieren werden – unsere Kunden, Partner und unsere Community.

Wie wir es tun

  • Investitionen ab 1.000€
  • Digitale Geschäftsanteile
  • Blockchain statt Notar
  • 25.000 limitierte Token
  • übertragbar/vererbbar

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Du fragst. Wir antworten.

Welche Rechte habe ich als Investor?

Die Rechte der Token-Inhaber sind primär wirtschaftlicher Natur. Die folgende Übersicht stellt die zentralen Rechte kurz dar und zieht teilweise einen Vergleich zum klassischen GmbH-Gesellschafters.

  1. Recht - Beteiligung am Gewinn
    Du hast Anspruch auf einen Anteil (entsprechend deiner Token) der Gewinnausschüttung
  2.  Recht - Beteiligung am Exit/Erlös
    Du hast Anspruch auf Anteil(e) an Verkaufs- oder Liquidationserlösen
  3. Recht - Information
    Im Gegensatz zu einem GmbH-Gesellschafter stehen dir nur eingeschränkte Informationsrechte zu wie z. b. der Jahresabschlussbericht.
  4. Recht - Übertragbarkeit
    Komplett digital und simpel zwischen Wallets - ohne Notar (im Gegensatz zum klassischen Gesellschafter, wo es immer über eine Beurkundung und viel Bürokratie geht)

Stimm- und Kontrollrechte (wie in einer klassischen Gesellschafterversammlung) hingegen stehen dir nicht zu - es ist wie gesagt ein rein wirtschaftlicher Fokus.

Wie verhält es sich mit Dividenden & Exit-Erlösen?

Die virtuellen Anteile bringen für dich als Investor bestimmte wirtschaftliche Rechte (Genussrechte) mit sich. Im Folgenden werden diese einzelnen Rechte näher erläutert - auch mit Beispielzahlen.

Dividenden

Dividenden dienen dazu, Investoren am laufenden Gewinn eines Unternehmens zu beteiligen. Damit Dividenden ausgeschüttet werden können, ist zunächst ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, der die Gewinnverwendung für ein Geschäftsjahr regelt.

Im Falle virtueller Anteile muss nachgewiesen werden, dass deren Halter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesellschafterbeschlusses Eigentümer dieser Anteile waren. Nur Halter, die die virtuellen Anteile zu diesem Zeitpunkt in ihrer Wallet hielten, sind dividendenberechtigt.

Zur eindeutigen Identifizierung wird ein “Snapshot” aller Wallets erstellt, die die virtuellen Anteile zum Zeitpunkt der Beschlussveröffentlichung halten. Dieser Snapshot kann durch einen Admin des Unternehmens-Accounts erzeugt werden. Automatisch wird dabei ein zusätzlicher Smart Contract erstellt, auf den die auszuschüttenden Dividenden eingezahlt werden. Die berechtigten Investoren können sich einloggen und ihre Dividenden direkt aus dem Smart Contract abheben.

Rechenbeispiel - Formel: GBA = GR / VGK * VG

  • GBA = Gewinnbeteiligungsanspruch (gesuchte Zielgröße)
  • GR = Anzahl der Genussrechte (virtuelle Anteile)
  • VGK = virtuelles Gesamtkapital (Summe aller Anteile: Gesellschafter + Investoren + virtuelle Anteile)
  • VG = verfügbarer Gewinn (laut Gesellschafterbeschluss)

Beispiel:
Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 €, verteilt auf zwei Gesellschafter, und zusätzlich 5.000 virtuelle Anteile ausgegeben. Der Gesellschafterbeschluss sieht vor, 100.000 € auszuschütten. Eine Investorin hält 1.000 virtuelle Anteile.

  • GR = 1.000
  • VGK = 30.000 (25.000 + 5.000)
  • VG = 100.000 €
  • Ergebnis: 3.333,33 € Dividende für die Investorin.

Liquidationserlöse

Wird ein Unternehmen liquidiert (z. B. durch Insolvenz), erhalten Gesellschafter und Halter virtueller Anteile mit Gewinnbeteiligungsrechten einen Liquidationserlös entsprechend ihrer Beteiligung.

Zunächst müssen jedoch alle Verbindlichkeiten des Unternehmens bedient werden. Erst nachrangig erfolgt die Auszahlung an Gesellschafter und Inhaber virtueller Anteile. Die Berechnung folgt dem gleichen Prinzip wie bei Dividenden.

Exit-Erlöse

Im Falle eines Exits haben Halter virtueller Anteile drei Jahre Zeit, ihre Anteile zurückzugeben und anteilig aus der Exit-Summe ausbezahlt zu werden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung des Exits (z. B. auf der Unternehmenswebsite).

Ein Exit liegt vor, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Verkauf oder Transfer von mehr als 50 % des Stammkapitals
  • Verkauf von mehr als 50 % der materiellen oder immateriellen Vermögenswerte zu Verkehrswerten
  • Durchführung einer Anteilsumwandlung, Fusion oder Transformation
  • Börsengang des Unternehmens

Rechenbeispiel - Formel: P = GRE / VSK * RP

  • P = angestrebter Exit-Erlös
  • GRE = Gesamtnennbetrag aller Genussrechte (Anzahl der virtuellen Anteile zum Zeitpunkt des Exits)
  • VSK = virtuelles Stammkapital (analog zum VGK bei Dividenden)
  • RP = Rückzahlungsbetrag nach Abzug von Liquidationspräferenzen

Die technische Abwicklung erfolgt ähnlich wie bei Dividenden: Statt eines Snapshots werden die zurückgegebenen virtuellen Anteile berücksichtigt. Diese werden anschließend vernichtet

Wie genau läuft die Investition ab?

Die aktuelle Investitionsrunde ist exklusiv für unsere Community gestaltet und soll einem breiten Kreis von Unterstützern zugänglich sein - daher ist ein Investment bereits ab einem Betrag von von 1.000 € möglich. Es handelt sich um ein "Privates Fundraise" - von daher werden konkrete Zahlen nur nach einer persönlichen Interessensbekundung mitgeteilt. Die drei Schritte hierzu sind wie folgt...

Der gesamte Prozess von der Anfrage bis zur Zeichnung ist einfach, transparent und vollständig digitalisiert.

  1. Schritt - Unverbindliche Anfrage
    Der Prozess beginnt, indem Sie das Kontaktformular auf der EINO-Website ausfüllen. Dies ist für Sie völlig unverbindlich.
  2. Schritt - Persönliches Angebot erhalten
    Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns ein individuelles, rechtssicheres und verständliches Angebot per E-Mail, das alle
    Konditionen der aktuellen Runde enthält.
  3. Schritt - Digitale Zeichnung
    Die eigentliche Investition und der Zeichnungsprozess
    werden vollständig digital über die Plattform Tokenize.it abgeschlossen. Dieser Prozess findet ohne Notartermin statt und führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Phasen, einschließlich der Identifikation (KYC).

Auf welche Weise kann ich mein Geld einzahlen?

Bezahlung der Investition: Anleger können per Banküberweisung (SEPA) oder in Kryptowährungen (EUROC, USDC) bezahlen.

EINO bietet dieses Modell aktuell als sogenanntes "Private Fundraising" an. Ggf. wechseln wir zu einem späteren Zeitpunkt auf das Modell des "Public Fundraise". In einem solchen Fall kann dann nur per Banküberweisung oder per EURe (Gnosis chain) bezahlt werden.

Wie verhält es sich steuerlich?

Für Unternehmen gelten die virtuellen Anteile handelsbilanziell als Eigenkapital, steuerbilanziell jedoch als Fremdkapital. Umsatzsteuer fällt nicht an. Für Investoren sind die virtuellen Anteile steuerlich mit GmbH-Anteilen vergleichbar.

Wir von EINO und auch unser Partner Tokenize.it weisen darauf hin, dass wir keine Rechts- oder Steuerberatung anbieten. Diese Informationen hier dienen lediglich allgemeinen Aufklärungszwecken.

Für spezifische Fragestellungen sollten Rechtsanwälte oder Steuerberater hinzugezogen werden. Auf Wunsch vermittelt unser Partner Tokenize.it gerne den Kontakt zu den Experten, die das rechtliche und steuerliche Konstrukt mitentwickelt haben.

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